Methode
Was Insurek rechnet, und woher die Zahlen kommen
Die Regel
Bei der obligatorischen Krankenpflegeversicherung zahlt eine erwachsene Person dreierlei: die Prämie, zwölfmal im Jahr; die eigenen Kosten bis zur gewählten Franchise; und darüber 10 % der weiteren Kosten, aber nie mehr als 700 Franken im Jahr. Sonst nichts. Die Leistungen selbst sind gesetzlich für alle Kassen dieselben.
Daraus die einzige Formel, die es braucht:
Kosten(Ausgaben) = Prämie × 12 + min(Ausgaben, Franchise) + min(10 % × max(0, Ausgaben − Franchise), 700)
Woher die Zahlen kommen
Vom Bundesamt für Gesundheit, aus dem Datensatz «Krankenversicherungsprämien» auf opendata.swiss — genau derselben Quelle, auf der der Prämienrechner des Bundes steht. Sie enthält jede genehmigte Prämie jeder Kasse: nach Kanton, Prämienregion, Altersklasse, Modell, Unfalldeckung und Franchise. Dazu die Bundestabelle der Prämienregionen, aus der sich aus einer PLZ Kanton und Region ergeben, und das Verzeichnis der zugelassenen Versicherer für die Namen.
Die Daten werden einmal im Jahr heruntergeladen und in statische Dateien umgewandelt, hier auf der Seite. Beim Gebrauch wird nichts abgefragt: kein Scraper, keine fremden Server, keine Wartezeit.
Was Insurek nicht tut
Es verkauft nichts und vermittelt niemanden: keine Provision, keine Partnerschaft, keine bevorzugte Kasse. Es speichert nichts: was Sie eintippen, verlässt Ihren Browser nicht, weil es niemanden gibt, dem man es schicken könnte. Es weiss nichts von Ihrer Gesundheit ausser der Zahl, die Sie selbst hinschreiben.
Und es ist kein Rat. Es ist eine Rechnung mit öffentlichen Zahlen: die Prämien stimmen, die Formel steht oben, und wer nachrechnen will, findet den Code auf GitHub. Ob Ihnen ein alternatives Modell passt und ob Ihre Ausgaben nächstes Jahr denen von diesem gleichen, wissen nur Sie.
Was noch fehlt
Minderjährige: ihre Franchisen gehen von 0 bis 600 Franken, der Selbstbehalt ist auf 350 begrenzt, und es gibt Familienrabatte. Andere Regeln, die halb behandelt schlimmer wären als gar nicht. Ebenso die Prämien für Versicherte in der EU und der EFTA und die kantonale Prämienverbilligung.